COMPLIANCE: „ANFORDERUNG FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT“

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COMPLIANCE – DIE ZEITSCHRIFT FÜR COMPLIANCE-VERANTWORTLICHE

veröffentlicht Gastbeitrag von Kommunikations-Wissenschaftlerin Gabriele Horcher.

BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ: NEUE COMPLIANCE-ANFORDERUNG FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT

Der European Accessibility Act, in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, verpflichtet erstmals auch private Wirtschaftsakteure zu mehr digitaler Barrierefreiheit – bisher standen nur öffentliche Einrichtungen im Fokus des Gesetzgebers.

Nach Anmeldung kann der Artikel in der Ausgabe Dezember 2023 kostenfrei gelesen werden.

Produkte und Dienstleistungen, die typischerweise für den Zugang zum Internet und die Anbahnung und den Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern über das Internet genutzt werden, müssen vom 29. Juni 2025 an barrierefrei(er) sein. Zu den Produkten gehören bspw. Computer und Smartphones. Zu den Dienstleistungen zählen z. B. Telekommunikations- und Bankdienstleistungen. Doch nicht nur Hersteller und Anbieter sind betroffen: Alle Unternehmen und sogar Vereine müssen – unter Umständen – als sogenannte Leistungserbringer bis zum Stichtag Apps, Online-Shops und Dokumente sowie Webseiten barrierefrei gestalten.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt, dass Produkte, Dienstleistungen, Apps, Online-Shops, Websites, E-Books und digitale Dokumente für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Dazu müssen diese digitalen Angebote über mehr als nur einen Sinneskanal zugänglich gemacht werden. So reicht es bspw. nicht aus, in einem Online-Shop die zu erwerbenden Produkte und Dienstleistungen in Text und Bild darzustellen. In Zukunft müssen die Inhalte und Bildbeschreibungen z. B. auch über Sprachausgabe hörbar und damit auditiv wahrnehmbar sein.