CONNECT PROFESSIONAL: „KURZ-CHECK ZUM BFSG“

 In News

CONNECT PROFESSIONAL – DIE ZEITSCHRIFT FÜR BUSINESS IT UND TELEKOMMUNIKATION

veröffentlicht Kurz-Check von Kommunikations-Wissenschaftlerin Gabriele Horcher

Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit betrifft auch ITK-Reseller 

Produkte und Dienstleistungen, die digital genutzt werden, müssen ab Juni 2025 barrierefrei(er) sein. Neben Herstellern und Importeuren können auch ITK-Fachhändler mehrfach von den Anforderungen des BFSG betroffen sein. Zwei Kurz-Checks liefern Klarheit.

Den ganzen Beitrag lesen Sie unter https://www.connect-professional.de/markt/gesetz-zur-digitalen-barrierefreiheit-betrifft-auch-itk-reseller.328344.html 

Erster Kurz-Check: Sind Sie Importeur, Distributor, Channel-Partner oder Reseller eines der folgenden Produkte …

  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • Router
  • Computer, Notebooks, Tablets
  • Smartphones, Mobiltelefone
  • E-Book-Reader

… oder Dienstleistungen?

  • Telefon- oder Messenger-Dienstleistungen (Telemedien)
  • Bankdienstleistungen
  • Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce)

Zweiter Kurz-Check: Gehören Sie zu den Leistungserbringern?
Viele Organisationen nutzen bei der digitalen Kommunikation mit Verbrauchern Dienstleistungen der Telemedien, Bankdienstleistungen oder Leistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce). Damit werden Sie – dem BFSG nach – zu sogenannten Leistungserbringern.