CONNECT PROFESSIONAL: „KURZ-CHECK ZUM BFSG“
CONNECT PROFESSIONAL – DIE ZEITSCHRIFT FÜR BUSINESS IT UND TELEKOMMUNIKATION
veröffentlicht Kurz-Check von Kommunikations-Wissenschaftlerin Gabriele Horcher
Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit betrifft auch ITK-Reseller
Produkte und Dienstleistungen, die digital genutzt werden, müssen ab Juni 2025 barrierefrei(er) sein. Neben Herstellern und Importeuren können auch ITK-Fachhändler mehrfach von den Anforderungen des BFSG betroffen sein. Zwei Kurz-Checks liefern Klarheit.
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Erster Kurz-Check: Sind Sie Importeur, Distributor, Channel-Partner oder Reseller eines der folgenden Produkte …
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- Router
- Computer, Notebooks, Tablets
- Smartphones, Mobiltelefone
- E-Book-Reader
… oder Dienstleistungen?
- Telefon- oder Messenger-Dienstleistungen (Telemedien)
- Bankdienstleistungen
- Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce)
Zweiter Kurz-Check: Gehören Sie zu den Leistungserbringern?
Viele Organisationen nutzen bei der digitalen Kommunikation mit Verbrauchern Dienstleistungen der Telemedien, Bankdienstleistungen oder Leistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce). Damit werden Sie – dem BFSG nach – zu sogenannten Leistungserbringern.