eSTRATEGY-MAGAZIN: „GESETZ FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT“

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ESTRATEGY-MAGAZIN: NEUES GESETZ FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT SORGT BEI ONLINEHÄNDLERN FÜR WIRBEL

Das Digital Enablement Magazin führt ein Interview mit Kommunikations-Strategin Gabriele Horcher zum neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt – kurz BFSG. Das Interview lesen Sie in Ausgabe 56. 

Die Ausgabe kann hier kostenfreien heruntergeladen werden.

Ein weiterer sensorischer Kanal – das klingt von der Forderung her zunächst einmal simpel.
Könnte man meinen. Aber es wird beim näheren Hinsehen deutlich komplexer. Zum einen ist entscheidend, ob der Shop Bestandteil einer Website ist. Wenn das der Fall ist, muss auch die gesamte Website barrierefrei sein – und nicht nur der Shop, die Inhalte und der Kaufprozess. Ein Beispiel: Sie sind ein Fußballverein, der seine Aktivitäten, Spieler etc. auf einer Website präsentiert. Darüber hinaus verkaufen Sie in einem in der Website integrierten Onlineshop aber auch Fan-Artikel. Wenn man als Fan, also als Verbraucher, den Shop über die Website betreten kann, muss die gesamte Website barrierefrei gestaltet sein. Der Shop muss eben auch für Menschen mit Beeinträchtigungen auffindbar und zugänglich sein. Und das betrifft dann die gesamte Website.

Es gibt auch noch andere Besonderheiten, zum Beispiel beim Handel mit E-Books. Die müssen – egal wann die Inhalte verfasst wurden oder wann sie als E-Book veröffentlicht wurden, ab dem Stichtag 28.06.2025 barrierefrei sein. Händler von Produkten und Dienstleistungen, die digital genutzt werden – zum Beispiel Computer und Smartphones, aber auch Telekommunikations- und Bankendienstleistungen – müssen ab dem 29.06.2025 barrierefrei(er) sein.

Und dann muss jeder E-Commerce-Betreiber, dem es mit der digitalen Barrierefreiheit ernst ist, auch alle anderen Beeinträchtigungen berücksichtigen, die für seine spezifische Zielgruppe relevant sind. Ein Onlinehändler für Autoreifen kann ggf. die Zielgruppe mit Sehschwierigkeiten ausklammern, weil sie ab einem gewissen Schweregrad kein Auto fahren dürfen. Menschen mit einer Hörbehinderung dürfen allerdings sehr wohl fahren.