OMT: „NEUES GESETZ VERUNSICHERT ONLINE-HÄNDLER:INNEN“

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OMT.DE: BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ VERUNSICHERT  ONLINE-HÄNDLER:INNEN

Die neuen Anforderungen verunsichern E-Commerce-Treibende. Betroffen sind aber nicht nur die Hersteller, Importeure und Händler der Produkte oder die Anbieter der Dienstleistungen. Das BFGS greift viel weiter: Denn auch Unternehmen, Verbände und sogar Vereine, die E-Commerce betreiben, müssen ab dem 29.06.2025 ihre Onlineshops, die dazu benötigten Dokumente sowie Webseiten barrierefrei(er) gestalten.

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Um die vier Beeinträchtigungen Sehen, Hören, Motorik und Kognition für digitale Barrierefreiheit auszugleichen, sind sehr unterschiedliche Maßnahmen und Inhaltsformate erforderlich. Die Erstellung vieler Inhaltsformate kann durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz automatisiert werden. Oder der Einsatz von KI kann zumindest den Aufwand für die Erstellung deutlich reduzieren.

KI-basierte Technologie kann beispielsweise Text in Sprache umwandeln. Oder Sprache in Text. KI eröffnet alternative Methoden zur physischen Bedienung eines Onlineshops durch Sprachsteuerung oder durch Steuerung per Augenbewegung. KI kann auch komplexe Texte in einfache Sprache umformulieren.

  • Bilde eine übergeordnete Arbeitsgruppe zum Thema Barrierefreiheit.
  • Nutze zum Beispiel für Deinen Onlineshop und Deine Bankdienstleistungen Anbieter, deren Dienste barrierefrei sind – oder die schon jetzt zusichern können, dass ihre Dienste bis zum Stichtag barrierefrei sein werden.
  • Plane die Umsetzung des BGG rechtzeitig mit internen und externen Dienstleistern, um die geforderten Änderungen möglichst weit vor dem Stichtag umzusetzen. Anfang 2025 werden alle betroffenen Dienstleister ausgebucht sein.
  • Nutze generative KI und KI-Tools, um Inhalte in verschiedenen Formaten anbieten zu können.