OPTIC UND VISION: „WIE WERDE ICH DIGITAL BARRIEREFREI?“

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OPTIC UND VISION VERÖFFENTLICHT IN DER SONDERAUSGABE MADE IN GERMANYDEN BEITRAG: WIE WERDE ICH DIGITAL BARRIEREFREI?

 

In anderthalb Jahren ist es soweit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft und verpflichtet erstmals auch private Wirtschaftsakteure zu mehr digitaler Barrierefreiheit. Davon sind Produkte und Dienstleistungen betroffen, die typischerweise für den Zugang zum Internet und den Abschluss von Verträgen über das Internet genutzt werden. Hier erklärt Kommunikations-Strategin Gabriele Horcher, wie Optiker jetzt ihre Onlinetools und Angebote für das neue Gesetz fit machen können.

Den ganzen Artikel lesen Sie unter https://opticundvision.de/2023/12/14/wie-werde-ich-digital-barrierefrei/.

Die grundlegenden Anforderungen des BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt, dass Produkte, Dienstleistungen, Apps, Online-Shops, Websites, E-Books und digitale Dokumente für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Dazu müssen diese digitalen Angebote über mehr als nur einen Sinneskanal zugänglich gemacht werden.

So reicht es beispielsweise nicht mehr aus, in einem Online-Shop die zu erwerbenden Produkte und Dienstleistungen in Text und Bild darzustellen. In Zukunft müssen die Inhalte und Bildbeschreibungen zum Beispiel auch über Sprachausgabe hörbar und damit auditiv wahrnehmbar sein. Dieser zusätzliche Sinneskanal empfi ehlt sich insbesondere auch für die digitale Kommunikation zwischen Optiker und Konsument. Wenn darüber hinaus Video- und Audioinhalte genutzt werden, müssen die Inhalte auch als Text dargestellt werden. Zum Beispiel durch Untertitel oder als Transkript.