SALES EXCELLENCE: HERAUSFORDERUNGEN DURCH DAS BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ

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SALES EXCELLENCE: HERAUSFORDERUNGEN DURCH DAS BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet erstmals private Wirtschaftsakteure zu mehr digitaler Barrierefreiheit. Produkte und Dienstleistungen, die typischerweise für den Zugang zum Internet und den Abschluss von Verträgen über das Internet genutzt werden, müssen vom 29. Juni 2025 an barrierefrei(er) sein. Unternehmen sollten überprüfen, ob und wie sie davon betroffen sind.


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Denn alle Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 hergestellt werden, müssen den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen – ansonsten dürfen sie nirgendwo in der EU mehr verkauft werden. Passiert dies doch, können unterschiedliche Gruppen dagegen vorgehen: Auch Verbraucher, Verbraucherverbände oder Mitbewerber können solche Fälle bei den Marktüberwachungsbehörden melden. Neben einem Verkaufsverbot drohen dann auch noch Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Unternehmenskritische Partnerwahl

Sowohl für Importeure, Distributoren oder Reseller der Produkte als auch für Vertriebspartner der Dienstleistungen ist die Wahl der Partner zukünftig erfolgsentscheidend. Diese müssen zusichern können, dass sie rechtzeitig auf BFSGKonformität umstellen – möglichst noch vor, spätestens aber zum Stichtag.