WIRTSCHAFTSINFORMATIK & MANAGEMENT: BFSG-KONFORME PROJEKTE UND SERVICES

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SCHWERPUNKT: BFSG-KONFORME PROJEKTE UND SERVICES

Durch das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) sind IT-Dienstleister und Servicepartner stark gefordert. Immer wenn neue oder zusätzliche IT-Compliance-Anforderungen an Organisationen gestellt werden, müssen sich Dienstleister und Service Provider bestens mit den neuen Regulatorien, spezifischen Anforderungen und auch drohenden Sanktionen auskennen. Nur so stellen sie sicher, dass sie ihre Kunden richtig beraten und unterstützen können. Und keine Probleme bei der Umsetzung von Projekten und Services bekommen.


Den kostenpflichte Beitrag finden Sie unter https://link.springer.com/article/10.1365/s35764-024-00511-8.

Kernthese 1
Apps, Onlineshops, Vertragsdokumente (zum Beispiel PDFs) und Webseiten müssen bis zum 28.06.2025 barrierefrei gestaltet werden, sonst dürfen sie Verbrauchern gegenüber nicht mehr eingesetzt werden.
Kernthese 3
Produkte, die nach dem 28.06.2025 hergestellt sind, müssen barrierefrei sein, sonst dürfen sie in der EU nicht mehr verkauft werden.
Kernthese 2
Das Frontend der Dienstleistungen muss gegenüber Verbrauchern vom 29.06.2025 an barrierefrei sein, sonst dürfen darüber keine neuen Verträge mehr abgeschlossen werden.