BEAUTY-FORUM: FREI VON BARRIEREN
BEAUTY-FORUM – RUBRIK UNTERNIMM WAS: FREI VON BARRIEREN
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet ab 28.06.2025 auch private Wirtschaftsakteure zu mehr digitaler Barrierefreiheit. Auch Kosmetikinstitute sind unter Umständen betroffen und müssen ihre Apps, Online-Shops, Online-Vertragsdokumente und Webseiten barrierefrei gestalten. Hier ist deine Check-Liste!
Die Checkliste wurde veröffentlich in der Beauty-Forum 02/2025.
Geht das auch dich an?
Das Gesetz besagt: Kosmetikinstitute, die nicht zu den Kleinstunternehmen mit weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder weniger als zehn Mitarbeitern
zählen, gehören zu den Wirtschaftsakteuren, die barrierefrei kommunizieren müssen – sobald sie mindestens einen der folgenden Services in der Kommunikation mit Kunden anbieten.
Bei Apps/Online-Shops
• Können deine Kunden Produkte per App bewerten oder an Online-Gewinnspielen teilnehmen?
• Können Kunden über den Online-Shop Kosmetikprodukte oder Gutscheine für deine Behandlungen kaufen?
Auf der Website
• Können Kunden über die Website Termine buchen?
• Können sich Kunden auf der Seite in einen Kundenbereich einloggen, um zum Beispiel auf ihre Bestellhistorie zuzugreifen?
• Können Kunden über ein Help-Desk-System ein Support-Ticket eröffnen, wenn sie Fragen oder Reklamationen haben?
• Können Kunden über ein Kontaktformular, einen Chatbot oder einen Rückrufservice Kontakt herstellen?