STARTING-UP – „DAS BFSG BIETET DOPPELTE CHANCEN FÜR START-UPS“
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STARTING-UP – DAS MAGAZIN FÜR GRÜNDER*INNEN UND ENTREPRENEUR*INNEN MACHT AUF DAS NEUE BFSG AUFMERKSAM
Auch Starting-up infomiert die Leser, dass der European Accessibility Act in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt wird. Das neue Gesetz verpflichtet erstmals auch private Wirtschaftsakteure zu mehr digitaler Barrierefreiheit. Bisher standen nur öffentliche Einrichtungen im Fokus des Gesetzgebers. Produkte und Dienstleistungen, die typischerweise für den Zugang zum Internet und den Abschluss von Verträgen über das Internet genutzt werden, müssen vom 29.06.2025 an barrierefrei(er) sein. Dazu gehören beispielsweise Computer und Smartphones, aber auch Telekommunikations- und Bankdienstleistungen. Das BFSG betrifft also direkt Hersteller, Importeure, Distributoren und Reseller der Produkte sowie Anbieter und Vertriebspartner der Dienstleistungen. Aber auch Unternehmen, Verbände und sogar Vereine, die sich an Verbraucher wenden, sind – unter Umständen – betroffen und müssen ihre Apps, Online-Shops, Online-Vertragsdokumente und Webseiten bis zum Stichtag 28.06.2025 barrierefrei gestalten. Denn viele Unternehmen nutzen bei der digitalen Kommunikation mit Verbrauchern Dienstleistungen der Telemedien, Bankdienstleistungen oder Leistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce). Damit werden sie – dem BFSG nach – zu sogenannten Leistungserbringern.
GABRIELE HORCHER ZEIGT DOPPELTE CHANCEN FÜR START-UPS AUF
Für Start-ups ist zum einen relevant, dass sie selbst ihre eigene Kommunikation gleich zu Beginn schon barrierefrei gestalten – auch, wenn sie vom Gesetz her vielleicht gar nicht dazu verpflichtet sind. Zum anderen enthält das Thema digitale Barrierefreiheit für Start-ups eine Vielzahl möglicher Geschäftsideen.
Den gesamten Beitrag können Sie in der kostenpflichtigen Ausgabe des ePaper 02/2024 lesen.
Barrierefreiheit in Zahlen
- Mehr als 190.000 Unternehmen sind in Deutschland dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nach zu mehr digitaler Barrierefreiheit verpflichtet
- Deutlich mehr Unternehmen werden die Anforderungen des BFSG umsetzen
- Jeder Zweite in Deutschland würde von mehr digitaler Barrierefreiheit profitieren
Wer profitiert von Barrierefreiheit?
Jeder zweite Mensch in Deutschland würde von mehr digitaler Barrierefreiheit profitieren. Denn motorisch behindert sind wir schon, wenn wir ein Kind auf dem Arm halten. Eine Sehbehinderung bemerkt jeder, wenn wir bei Sonneneinstrahlung nicht mehr alles auf dem Bildschirm erkennen können. Eine Hörbehinderung kann schon durch den Umgebungslärm in einem Großraumbüro entstehen. Kognitiv beeinträchtigt sind wir, wenn wir versuchen, Multitasking zu betreiben. Situative Behinderungen sind vielfältig und passieren jedem.