CHANNELPARTNER: „BFSG BRINGT IT-DIENSTLEISTERN UMSATZPOTENZIAL“

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CHANNELPARTNER: BFSG-INSIDER-TIPPS UND KUNDEN-SEGMENT-CHECKS

Cloud & Managed Service Provider (CSP & MSP), IT-Dienstleister und Systemhäuser profitieren vom neuen Gesetz für mehr digitale Barrierefreiheit: Websites müssen umgebaut, digitale Formulare angepasst und Apps zum Teil neu programmiert werden.

„DAS BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ BRINGT FÜR IT-DIENSTLEISTER ZUSÄTZLICHES UMSATZPOTENZIAL“

Gabriele Horcher gehört seit 2015 zum IDG-Expertennetzwerk und schreibt regelmäßig für Medien wie die Computerwoche, CIO oder ChannelPartner.

Das komplette Beitrag ist kostenfrei unter folgendem Link abrufbar.

Das BFSG betrifft ganz direkt Hersteller, Importeure, Distributoren und Reseller der Produkte sowie Anbieter und Channel-Partner der Dienstleistungen. Aber auch Unternehmen, Verbände und Vereine, die sich an Verbraucher wenden, sind betroffen. Denn diese Organisationen müssen – unter bestimmten Voraussetzungen – bis zum Stichtag 28. Juni 2025 ihre Apps, Online-Shops, Dokumente und Webseiten barrierefrei gestalten. Für IT-Dienstleister und Service Provider führt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu mehr Projekten im Rahmen der neuen IT-Compliance-Anforderungen und es eröffnet den Raum für ganz neue Services.

Immer dann, wenn Gesetze neue IT-Compliance-Anforderungen an viele Unternehmen stellen, sind direkt oder indirekt auch CSP, MSPIT-Dienstleister und Systemhäuser gefordert. B2B-IT-Dienstleister fallen selbst nicht unter das BFSG, denn sie wenden sich mit ihren Leistungen nicht an Verbraucher. Aber Sie unterstützen mit ihren eigenen Dienstleistungen und Services:

  • die Hersteller von Produkten
  • und die Anbieter von Dienstleistungen, die nach dem BFSG barrierefrei gestaltet sein müssen
  • sowie diejenigen Unternehmen, die laut BFSG als Leistungserbringer eingestuft werden.

Die Barrierefreiheits-Projekte dieser drei Gruppen müssen bis zum Stichtag umgesetzt sein.