DPR – TEIL 3: BFSG-BUSINESS DEVELOPMENT OPPORTUNITIES

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DPR ARTIKELSERIE: DIGITALE BARRIEREFREIHEIT – TEIL 3

BUSINESS DEVELOPMENT OPPORTUNITIES

Die Redaktion digital publishing report räumt dem Thema digitale Barrierefreiheit mit einer vierteiligen Artikelserie viel Raum ein. Im ersten Teil ging es es um die grundlegenden Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Im zweiten Tag können Sie anhand einer Checkliste herausfinden, ob und wie Sie vom BFSG betroffen sind. Im dritten Teil geht es um Business Development Opportunities für Rechts-, Unternehmens und Kommunikationsberater, Programmierer, IT-Dienstleister, Cloud Service Provider, Web- und Digitalagenturen sowie Content-Dienstleister.

 

Die Ausgabe des dpr 06/24 ist unter folgendem Link abrufbar.

Das BFSG betrifft Hersteller, Importeure, Distributoren und Reseller von Produkten, Anbieter und Vertriebspartner der Dienstleistungen sowie Leistungserbringer.
Es sei denn, die Anbieter der Dienstleistungen oder Leistungserbringer sind Kleinstunternehmen mit weniger als 2 Mio. Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern. In Deutschland sind ca. 190.000 Unternehmen vom neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz direkt betroffen.

Es werden allerdings viel mehr Unternehmen die Anforderungen sogar umsetzen wollen. Es wird zum Beispiel Unternehmen geben, die vom Gesetz als Kleinstunternehmen eingestuft werden – und daher nicht verpflichtet sind. Sie wollen aber auch davon profitieren, dass sich das Marktvolumen durch digitale Barrierefreiheit vergrößert, und möchten dieses Feld nicht den größeren Marktbegleitern überlassen. Vielleicht werden diese Unternehmen sogar vorangehen, weil sie flexibler sind und wichtige Anforderungen schneller umsetzen können.