E-COMMERCE MAGAZIN: „DIGITALE BARRIEREFREIHEIT“

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E-COMMERCE MAGAZIN VERÖFFENTLICHT CHECKLISTE ZUM BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ

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Die Checkliste zur praktischen Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde von Gastautorin Gabriele Horcher erstellt.

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Welche Zielgruppen besonders von digitaler Barrierefreiheit profitieren und wie Sie konkrete Anforderungen, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz enthält, auch KI-unterstützt umsetzen können, erfahren Sie hier. Nützliche Tipps sind auch im kostenfreien E-Book „Digitale Barrierefreiheit – barrierefrei kommunizieren“ enthalten.

Von dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind nicht nur Hersteller, Importeure und Händler von Produkten oder Anbieter der Dienstleistungen betroffen. Alle Unternehmen und sogar Vereine müssen bis zum 28. Juni 2025 – unter Umständen – Apps, Online-Shops und Dokumente sowie Webseiten barrierefrei gestalten. Finden Sie anhand folgender Kriterien heraus, ob Sie davon betroffen sind.

Wenden sich Ihre Produkte und Dienstleistungen, Online-Shops, Webseiten, Apps, E-Books und Dokumente weder direkt noch indirekt an Verbraucher? Dann können Sie sich jetzt entspannen. Denn das Gesetz wurde zur Stärkung von Verbrauchern und Nutzer/innen erlassen.

Tipp: Lesen Sie bitte trotzdem weiter, um ein Verständnis für das Thema digitale Barrierefreiheit zu entwickeln. Nur weil Sie nicht dazu gezwungen sind, bedeutet es nicht, dass Sie im Business-to-Business-Bereich und speziell bei (potenziellen) Mitarbeitern durch Ihre digitale Barrierefreiheit nicht auch Wettbewerbsvorteile erzielen können. Menschen mit Beeinträchtigungen benötigen auch bei ihrer Berufsausübung mehr digitale Barrierefreiheit!