GETRÄNKEZEITUNG: GASTKOMMENTAR ZUM BFSG

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GETRÄNKEZEITUNG VERÖFFENTLICHT GASTKOMMENTAR VON GABRIELE HORCHER

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet erstmals auch die Privatwirtschaft zu digitaler Barrierefreiheit. Unternehmen und Verbände, die sich an Endverbraucher wenden, müssen bis zum Stichtag – 28.06.2025 – Apps, Online-Shops, vertragsrelevante Dokumente und Webseiten barrierefrei gestalten.

Hersteller von Getränken jeder Art, Getränke-, Lebensmittelhändler sowie reine Online-Shops, die Verbrauchern die Möglichkeit bieten, Produkte über das Internet zu bestellen, gehören dazu. Es sei denn, es handelt sich um Kleinstunternehmen mit weniger als 2 Mio. € Umsatz und weniger als zehn Mitarbeitern. Das Gesetz betrifft nicht den Getränkegroßhandel, weil sich dieser an andere Händler und nicht an Endkunden richtet.

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Die gute Nachricht ist, dass es bereits KI-Technologien gibt, um Menschen mit Beeinträchtigungen die digitale Teilhabe zu ermöglichen.

Doch eine weitere gute Nachricht ist, dass digitale Barrierefreiheit insgesamt zu einem dauerhaft vergrößerten Marktvolumen führen wird – weil mehr Menschen zum Markt gehören.