IN GENAU EINEM JAHR MÜSSEN DIE ANFORDERUNG DES BFSG UMGESETZT SEIN
Sie hören den Blogbeitrag: In einem Jahr müssen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes umgesetzt sein
IN GENAU EINEM JAHR MÜSSEN DIE ANFORDERUNGEN DES BFSG UMGESETZT SEIN
Das BFSG betrifft Hersteller, Importeure, Distributoren und Reseller von Produkten, Anbieter und Vertriebspartner der Dienstleistungen sowie Leistungserbringer. Es sei denn, die Anbieter der Dienstleistungen oder die Leistungserbringer sind Kleinstunternehmen mit weniger als 2 Mio. Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern. In Deutschland sind ca. 190.000 Unternehmen vom neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz direkt betroffen.
Es werden allerdings nicht „nur“ die mehr als 190.000 Unternehmen, die vom Gesetz her verpflichtet sind, die Anforderungen des BFSG umsetzen. Viel mehr Unternehmen werden die Anforderungen sogar umsetzen wollen.
- Es wird zum Beispiel Unternehmen geben, die vom Gesetz als Kleinstunternehmen eingestuft werden – und daher nicht verpflichtet sind. Sie wollen aber auch davon profitieren, dass sich das Marktvolumen durch digitale Barrierefreiheit vergrößert, und möchten dieses Feld nicht den größeren Marktbegleitern überlassen. Vielleicht werden diese Unternehmen sogar vorangehen, weil sie flexibler sind und wichtige Anforderungen schneller umsetzen können.
- Dazu kommen auch noch B2B-Unternehmen, die zwar ebenfalls nicht unter das BFSG fallen, die aber sehen, dass digitale Barrierefreiheit zum Trend wird. Dass barrierefreie Apps, Online-Shops und Kundenbereiche nur Vorteile haben. Und dass sie durch eine Selbstverpflichtung einen attraktiven Purpose hinzugewinnen, der ihnen Vorteile bei der Suche nach Mitarbeitern bringt.
- Auch Vereine oder gemeinnützige Unternehmen, die thematisch mit Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen zu tun haben, werden sich – moralisch – verpflichtet fühlen, ihre Inhalte barrierefrei zu kommunizieren.
- Und last, but not least, werden auch Berater, Dienstleister und Service-Provider – quasi als Proof-of-Concept – zeigen wollen, dass sie digitale Barrierefreiheit können! Denn für diese ergeben sich aus dem BFSG Marketing- und Business Development-Chancen.
Und schon sprechen wir von einer noch deutlich höheren Anzahl von Unternehmen.
BARRIEREFREI KOMMUNIZIEREN
Im Springer Gabler Verlag ist dazu mein Buch „Barrierefrei kommunizieren für Unternehmen – Wie Sie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes effizient umsetzen“ als zeitsparendes ‚essential‘ erschienen.
Oder wie es der Verlag formuliert:
„Ein auf den Punkt geschriebenes Buch für Entscheidungsträger, Kommunikations-, Vertriebs-, Compliance- und E-Commerce-Verantwortliche, die alles Wichtige über die spezifischen Herausforderungen der digitalen Barrierefreiheit erfahren und von den Chancen profitieren wollen.“
Zusätzliches Zitat von Gabriele Horcher
„Barrierefrei kommunizieren für Unternehmen“
Das Buch ist über den stationären und Online-Buchhandel erhältlich.
Abschließendes Statement von Gabriele Horcher.
Gabriele Horcher steht auch für einen Wissenstransfer in Form von Online-Workshops, Kick-off-Meetings oder Kunden-Events zur Verfügung.