KMU Magazin 09/2025: „KI-Agenten und -Klone im Einsatz für digitale Barrierefreiheit“

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KMU Magazin 09/2025: „KI-Agenten und -Klone im Einsatz für digitale Barrierefreiheit

Der EU-weite European Accessibility Act (EAA), der mehr digitale Barrierefreiheit vorschreibt, gilt auch für Schweizer Unternehmungen, die ihre Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten. Der Beitrag beschreibt, wie sie barrierefreie Kommunikation nutzerorientiert umsetzen können.

Das komplette Beitrag ist kostenpflichtig unter folgendem Link abrufbar.

Viele Schweizer Unternehmungen nutzen Bank-, E-Commerce- oder Telekommunikationsdienste, um mit Verbrauchern über das Internet zu kommunizieren oder Geschäfte abzuschliessen. Am 28. Juni 2025 trat der EU-weite European Accessibility Act (EAA) in Kraft, der für solche Unternehmungen mehr digitale Barrierefreiheit vorschreibt.

Demnach müssen auch Schweizer Un­ternehmungen, die ihre Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten, die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und barrierefrei kommunizieren. Besonders davon betroffen sind Schweizer Banken, Finanzdienstleister und Onlineshops, die sich an Endverbraucher in der EU wenden. Rund 35 000 Organisationen in der Schweiz müssen ihre Apps, Onlineshops und Webseiten barrierefrei ge­stalten.