MARKT INTERN/FOTO-FACHHANDEL: DIGITALE BARRIEREFREIHEIT
MARKT INTERN FÜR FOTO-FACHHANDEL & -STUDIO MACHT AUF DAS BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ AUFMERKSAM
Als Inhaber eines Fotofachgeschäfts oder Fotostudios sollten Sie sich bereits jetzt mit der durch das Gesetz anvisierten Zielgruppe, Menschen mit Behinderungen, näher beschäftigen.
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Spätestens zu Beginn des Jahres 2025 werden Sie kaum einen Dienstleister finden, der Ihnen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes hilft. Grund: Je näher der Stichtag der Umsetzung der neuen Regelung rückt, desto größer wird die Nachfrage nach Spezialisten, die Sie auf den neuesten Stand bringen können.
‚mi‘-Fazit: Wenn Sie sich als Fotofachgeschäft oder Fotostudio mit der Umsetzung der neuen Regelung und ihrer Zielgruppe bereits jetzt beschäftigen, haben Sie die Nase vor denen, die kurz vor deren Inkrafttreten Torschusspanik bekommen.