MARKT INTERN: mi-BUCHTIPP „BARRIEREFREI KOMMUNIZIEREN FÜR UNTERNEHMEN“
MARKT INTERN FÜR PARFÜMERIE UND KOSMETIKINSTITUTE MACHT AUF DAS BUCH BARRIEREFREI KOMMUNIZIEREN FÜR UNTERNEHMEN AUFMERKSAM
Das Buch zeigt, wie Inhaber von Parfümerie bzw. Kosmetikinstituten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes effizient umsetzen können.
Das komplette Beitrag ist kostenpflichtig unter folgendem Link abrufbar.
‚mi‘-Fragen zu Apps/Onlineshops: Was müssen Parfümerie- bzw. Kosmetikinstituts-Betreiber berücksichtigen, wenn Kunden beispielsweise eine digitale Hautanalyse per App durchführen wollen? Was gilt für diejenigen, die potenzielle bzw. bestehende Kunden über ihren Onlineshop den Kauf von Kosmetikprodukten sowie Geschenkgutscheinen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ermöglichen?
Gabriele Horcher: „Wenn die App oder der Onlineshop in Ihre Website integriert ist, müssen sowohl die App bzw. der Shop als auch die gesamte Website barrierefrei gestaltet sein. Wenn Sie nur auf eine separate App oder einen separaten Onlineshop verlinken, die nicht direkt mit ihrer Website verknüpft sind, müssen Sie möglicherweise nur die App oder den Onlineshop barrierefrei gestalten.“
‚mi‘-Fragen zu Website: Was ist für Fachhändler zu beachten, die die folgenden Dienstleistungen anbieten: . Verbraucher können über die Website Termine für Behandlungen und Beratungen buchen . Verbraucher können sich über die Website der Parfümerie in einen Kundenbereich einloggen, um zum Beispiel auf ihre Bestellhistorie oder ein Bonussystem zuzugreifen . Verbraucher können über ein Help-Desk-System ein Support-Ticket eröffnen, wenn sie Fragen zu Bestellungen oder Reklamationen haben . Verbraucher können über ein Kontaktformular einen Chatbot oder einen Rückrufservice kontaktieren.
Gabriele Horcher: „Wenn die Services auf Ihrer Website mit einer Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr in Verbindung stehen, bedeutet das, dass nach den Vorschriften des BFSG die gesamte Website barrierefrei gestaltet sein muss.“