MARKT INTERN/UHREN & SCHMUCK: BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ
MARKT INTERN FÜR UHREN UND SCHMUCK MACHT AUF DAS BARRIEREFREIHEITSSTÄRKUNGSGESETZ AUFMERKSAM
Als Inhaber eines Uhren & Schmuck-Fachgeschäfts sollten Sie sich bereits jetzt mit der durch das Gesetz anvisierten Zielgruppe, Menschen mit Behinderungen, näher beschäftigen.
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‘mi’-Fragen zu Apps/Onlineshops: Was müssen Inhaber eines Uhren & Schmuck-Fachgeschäfts bei ihrer App berücksichtigen? Was gilt für diejenigen, die potenziellen bzw. bestehenden Kunden über ihren Onlineshop den Kauf von Preziosen oder sonstigen Produkten sowie Geschenkgutscheinen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ermöglichen?
Gabriele Horcher: „Wenn die App oder der Onlineshop in Ihre Website integriert ist, müssen sowohl die App bzw. der Shop als auch die gesamte Website barrierefrei gestaltet sein. Wenn Sie nur auf eine separate App oder einen separaten Onlineshop verlinken, die nicht direkt mit ihrer Website verknüpft sind, müssen Sie möglicherweise nur die App oder den Onlineshop barrierefrei gestalten.“
‘mi’-Fragen zu Website: Was ist für Uhren- & Schmuck-Fachhändler zu beachten, die die folgenden Dienstleistungen anbieten: . Verbraucher können über die Website Termine für eine Trauringberatung buchen . Verbraucher können sich über die Website des Uhren- & Schmuck-Fachgeschäfts in einen Kundenbereich einloggen, um zum Beispiel auf ihre Bestellhistorie oder ein Bonussystem zuzugreifen . Verbraucher können über ein Help-Desk-System ein Support-Ticket eröffnen, wenn sie Fragen zu Bestellungen oder Reklamationen haben . Verbraucher können über ein Kontaktformular einen Chatbot oder einen Rückrufservice kontaktieren. Fachfrau gibt uns folgende Antworten und Tipps:
Gabriele Horcher: „Wenn die Services auf Ihrer Website mit einer Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr in Verbindung stehen, bedeutet das, dass nach den Vorschriften des BFSG die gesamte Website barrierefrei gestaltet sein muss.“