ORGANISATOR „Checkliste: Muss Ihr Unternehmen barrierefrei kommunizieren?“
ORGANISATOR Checkliste: „Muss Ihr Unternehmen barrierefrei kommunizieren?“
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das EU-weite Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die digitale Zugänglichkeit für Unternehmen vorschreibt. Auch Schweizer Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und ihre digitalen Angebote entsprechend anpassen.
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Wie profitieren Unternehmen?
Zugegeben, viele Unternehmen haben zurzeit ganz andere Sorgen, als sich um noch eine weitere komplexe und nicht in allen Teilen logische Compliance-Vorschrift zu kümmern. Leider passiert aber nichts, wenn man bei digitaler Barrierefreiheit auf Freiwilligkeit setzt. Unternehmen müssen zu ihrem Glück gezwungen werden:
- Denn digitale Barrierefreiheit führt insgesamt zu einem dauerhaft vergrösserten Marktvolumen, weil mehr Menschen am Markt teilnehmen.
- Digitale Barrierefreiheit hat noch weitere wirtschaftliche Dimensionen. Denn Unternehmen stärken durch eine verbesserte Kundenerfahrung ihre Wettbewerbsfähigkeit.
- Wer Inhalte in unterschiedlichen Content-Formaten anbietet, kann Menschen auch in unterschiedlichen Situationen mit seinen Botschaften erreichen. Das bedeutet, dass wir noch besser kommunizieren können.
- Die affirmative Haltung eines Unternehmens zu Menschenrechten und Nachhaltigkeit macht es ausserdem als Arbeitgeber für Fachkräfte deutlich attraktiver.
- Und es gibt noch eine weitere gute Nachricht: Für die Umsetzung der Barrierefreiheit können viele Prozesse automatisiert – oder zumindest teilautomatisiert – mithilfe von künstlicher Intelligenz umgesetzt werden.