Schuhkurier: „Neue Regeln für Online-Shops treten in Kraft“

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Schukurier – Neue Regeln für Online-Shops treten in Kraft

Das gilt ab dem 28. Juni

Nach sechs Jahren Vorbereitungszeit tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Online-Shops zur Implementierung barrierefreier Angebote verpflichtet. Das müssen Händler jetzt beachten.

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Online-Shop-Betreiber werden damit dazu verpflichtet, ihre Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei anzubieten. Ausgenommen sind Angebote von Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und max. Jahresumsatz oder -bilanzsumme unter 2 Mio. Euro), B2B-Angebote und Angebote, bei denen die Umsetzung der BFSG eine unverhältnismäßige Belastung oder eine grundlegende Veränderung des Produkts darstellt.

Um einen barrierefreien Zugang zu gewähren, müssen Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt werden. Ein Bild benötigt beispielsweise einen Alternativtext, der vorgelesen werden kann. Informationen müssen gut wahrnehmbar sein. Darunter fällt eine lesbare Schriftgröße, eine barrierefreie Schriftart und ein ausreichender Kontrast. Gegenüber schuhkurier erklärte Kommunikationsexpertin Gabriele Horcher bereits 2023, was zur Einhaltung der BFSG notwendig ist.