SHOEZ: „NEUES GESETZ ZUR DIGITALEN BARRIEREFREIHEIT“
SHOEZ – CHECKLISTE ZUR DIGITALEN BARRIEREFREIHEIT IN DER SCHUHBRANCHE
Jeder Zweite in Deutschland – über 41 Millionen Menschen, die mit Einschränkungen beim Sehen, Lesen, Hören, Verstehen oder Bewegen zu kämpfen haben – würde von mehr digitaler Barrierefreiheit profitieren. Dabei ist nicht die Frage entscheidend, ob Unternehmen rein rechtlich unter das BFSG fallen. Sondern ob sie die wichtige Zielgruppe der Menschen mit einer dauerhaften, temporären oder auch nur situationsbedingten Beeinträchtigung ausschließen wollen – als mögliche Kunden, Mitarbeiter, Partner oder Investoren. Gabriele Horcher hat in ihrem folgenden Gastbeitrag Checkpoints definiert, anhand derer Unternehmen herausfinden, ob sie davon betroffen sind.
Apps/Online-Shop:
• Können Verbraucher beispielsweise eine Foto-Fußvermessung per App durchführen?
• Können Verbraucher über Ihren Online-Shop Schuhe und / oder Zubehör kaufen oder zum Beispiel Lauf-Kurse buchen?
Website:
• Können Verbraucher über Ihre Website Termine buchen – zum Beispiel für Beratungen oder Laufanalysen?
• Können Verbraucher über Ihre Website eine passende Filiale finden?
• Können sich Verbraucher auf Ihrer Seite in einen Kundenbereich einloggen, um zum Beispiel auf ihre Bestellhistorie oder Wunschliste zuzugreifen?
• Können Verbraucher über ein Help-Desk-System ein Support-Ticket eröffnen, wenn sie Fragen zu Bestellungen oder Reklamationen haben?
• Können Verbraucher Sie über ein Kontaktformular, einen Chatbot oder einen Rückrufservice kontaktieren?