WEINWIRTSCHAFT: „FREIER ZUGANG FÜR ALLE“

 In News

WEINWIRTSCHAFT – FREIER ZUGANG FÜR ALLE

Das neue Gesetz für digitale Barrierefreiheit betrifft auch die Weinwirtschaft. Für wen die Regelungen gelten, wem sie helfen und was zu beachten ist. Ein Gastbeitrag von Gabriele Horcher.

Viele Organisationen nutzen bei der digitalen Kommunikation mit Verbrauchern Dienstleistungen der Telemedien, Bankdienstleistungen oder Leistungen des elektronischen Geldverkehrs (E-Commerce). Damit werden sie – dem BFSG nach – zu Leistungserbringern gegenüber Verbrauchern.

Sie können mit Ihren bestehenden Mitteln – unterstützt durch KI – Menschen mit Behinderungen nicht nur ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen. Sie können gleichzeitig Ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.